Regulatorischer Anpassungsbedarf
• Stromimporte sind ebenfalls bez. fossilem CO2 – Gehalt zu bewerten.
• Erneuerbare Energien mit entsprechenden Herkunftsnachweisen (HKN) sind unabhängig, ob sie per Container oder massenbilanzierbaren Leitungstransporten importiert werden, von der CO2-Abgabe zu befreien
• HKN für erneuerbare Energien müssen möglichst zeitsynchron genutzt werden und es muss ein physischer Transport nachweisbar sein
• Strom für PtX-Anlagen sind von allen Abgaben und Netzgebühren zu befreien (analog Netzkopplungsanlagen)
• Auf importierte Güter sind analog zu Made in Switzerland die gleiche CO2-Abgabe zu erheben - Vermeidung von Carbon Leackage! Die CO2-Bewertung der Importgüter erfolgt durch eine unabhängige Expertenkomission. Die Handhabung der CO2-Abgabe auf Güter erfolgt analog zur MWST und deren Einnahmenüberschüsse dienen der Entlastung der MWST